Im Zuge der Grundsteuerreform müssen 36 der rund 41 Millionen Immobilien in Deutschland neu bewertet werden. In diesem Zuge wird eine „zweite Steuererklärung“ für Eigentümer ab dem 01.07.2022 fällig. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen wichtige Hinweise zur Hand geben.
Wann tritt die Grundsteuerreform in Kraft?
Die Grundsteuerreform tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft. Doch bereits im Sommer 2022 kommt auf Haus- und Grundstückseigentümer eine Art zusätzliche Steuererklärung zu. Hierbei werden von den Finanzämtern Informationen zum Grundstück, dem Haus oder der betroffenen Wohnung erhoben. Die entsprechenden Daten sollen zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober über das Elster Verfahren beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Die Finanzämter berechnen anschließend die für die Grundsteuer relevanten Grundstückswerte.
Was ist bei der „zweiten Steuererklärung“ zu beachten?
Immobilieneigentümer sind im Zuge der Grundsteuerreform zu einer Feststellungserklärung verpflichtet. Aus der Feststellungserklärung wird sich die künftige Steuerlast ableiten. Der durch das Finanzamt neu zu ermittelnde Grundbesitzwert ersetz den bisherigen Einheitswert der Immobilie. Für die Berechnung des Grundbesitzwertes verwenden die Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle. Je nach Bundesland wird das Finanzamt daher unterschiedliche Angaben anfordern. In den meisten Fällen geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, das Baujahr und den Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert muss beim örtlichen Gutachterausschuss erfragt werden. Schwierig wird es das Gebäudealter zu ermitteln. Hier müssen beispielsweise umfassende Sanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer des Gebäudes entscheidend verlängern. Bei der Wohnfläche müssen An- und Ausbauten selbst vermessen werden.
Wie viel Grundsteuer wird künftig fällig?
Mit den im Sommer 2022 erhobenen Daten errechnen die Finanzämter den Grundsteuerwert. Dieser stellt eine entscheidende Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer dar. Die Höhe der Grundsteuer hängt vor allem von den Hebesätzen der Gemeinden ab. Die Hebesätze der Gemeinden können zwischen 0 und mehr als 1.000 Prozent liegen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit rund 15% Anteil an den Steuereinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Vermieter können die Grundsteuer bisher auf die Mieter umlegen. Bei einer Eigentumswohnung liegt die Grundsteuer in der Regel bei wenigen Hundert Euro pro Jahr. Bei Mietshäusern oft im vierstelligen Bereich.