Im Winter verbringen Eigentümer und Mieter viel Zeit in den eigenen vier Wänden. Dies führt bei einigen zum einem Wunsch nach Veränderung. Die Fassade könnte neu gestrichen werden, die Hofeinfahrt neu gepflastert und auch die Fenster sehen von außen nicht mehr frisch aus. Oft wird dabei außer Acht gelassen, dass eine Vielzahl von Baumaterialien nicht im Winter verarbeitet werden können.
Der Kauf einer Eigentumswohnung stellt nur für die meisten Eigentümer eine der größten Investitionen ihres Lebens dar. Wer bei der Abnahme wachsam ist, kann sich viel ärger und Kosten sparen. Dies gilt insbesondere für überhitzte Wohnungsmärkte wie in Regensburg, Kelheim oder Abensberg. Aufgrund eines akuten Handwerkermangels leidet die Qualität der Neubauten oftmals spürbar. Diese fünf Tipps zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums können Sie vor bösen Überraschungen schützen.
Rund 80 Prozent der Mehrfamilienhäuser in Deutschland wurden zwischen 1950 und 1980 gebaut. Gerade in Eigentümergemeinschaften werden nur selten Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, weshalb viele der Baustoffe der Häuser aktuell das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Dadurch treten Schäden und Mängel auf.
Bekräftigt durch anhaltend niedrige Zinsen, findet in Deutschland seit mehreren Jahren ein nicht enden wollender Bauboom statt. Bedingt durch das hohe Bauvolumen und der Knappheit an Fachkräften kommt es regelmäßig im Neubau zu Mängeln. Nach einer Auswertung des Bauherren-Schutzbund treten im Durchschnitt 23 Mängel je Bauvorhaben auf. Die zehn am häufigsten vorkommenden Baumängel werden in diesem Beitrag näher erläutert.
Die bestehende Rücklage wird beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Käufer abgelöst. Sie hat damit einen Einfluss auf den Kaufpreis einer Wohnung.
Nach §12 Abs. 1 WEG kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums die Zustimmung eines Dritten bedarf. Hier kommen insbesondere die Hausverwaltung und der Verwaltungsbeirat in Betracht.
Teilt ein Bauträger das Grundstück nach §8 WEG, so kann er in einer ersten Eigentümerversammlung einstimmig Verträge für die WEG herbeiführen. Warum dies ein Kostenrisiko für Sie als Erwerber darstellt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.