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Defekter Rollladen: Wer muss für die Reparatur zahlen, Vermieter oder Mieter?

Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu halten (§535 BGB), hierzu zählt auch die Durchführung von Reparaturen. Der Mieter ist verpflichtet für Kosten einzustehen, die er durch falsche Handhabung oder mutwillige Zerstörung verursacht hat. Nicht immer ist es auf den ersten Blick ersichtlich, ob ein Schaden durch den Mieter herbeigeführt wurde, oder ob es sich schlicht um eine Abnutzung handelt. Die Klärung dieser Frage ist aber entscheidend dafür, wer die Kosten für die Reparatur eines defekten Rollladens zahlen muss. 

Muss der Vermieter beweisen, dass der Schaden durch den Mieter herbeigeführt wurde?

Ja, der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung des Mieters entstanden ist. Ausreichend hierfür ist, dass der Vermieter andere potentielle Schadensursachen ausschließen kann. Umgekehrt muss also der Mieter nicht beweisen, dass er die Mietsache sachgemäß genutzt hat. Für den Mieter ist es ausreichend eine Mangelbehauptung an den Vermieter heranzutragen. 

Wann kann ein Vermieter vom Mieter Schadensersatz für einen defekten Rollladen verlangen?

Schadensersatz kann der Vermieter immer dann verlangen, wenn der Mieter den Schaden herbeigeführt hat. Dies wäre dann der Fall, wenn der Mieter den Rollladen bestimmungswidrig nutzt. Zum Beispiel, indem der Mieter den Rollladengurt schnalzt und der Rollladenpanzer infolgedessen bricht, weil er ungebremst auf die Bodenschiene trifft. Der Vermieter müsste aber beweisen, dass die Beschädigung am Rollladen durch den Mieter verursacht wurde und nicht beispielsweise eine Alterserscheinung ist. Zunächst kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser die Reparatur durchführt (§280 Abs. 1 BGB). Erst, wenn der Mieter nach einer Fristsetzung des Vermieters die Reparatur nicht durchführen lässt, kann der Vermieter Schadensersatz in Geld verlangen (§280 Abs. 3 BGB, §281 Abs. 1 BGB).

Wann kann der Vermieter keinen Schadensersatz vom Mieter für einen defekten Rollladen verlangen?

Der Vermieter kann immer dann keinen Schadensersatz vom Mieter verlangen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden am Rollladen durch den Mieter verursacht wurde. Ebenfalls kann der Vermieter vom Mieter keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Beschädigung auf das Alter des Rollladens oder eine gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen ist.