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Entlastung für Mieter und Selbstnutzer: Die Novellierte Mess- und Eichverordnung (MESSEV) ist am 04.11.2021 in Kraft getreten

Bisher mussten Wasserzähler in Wohnungen nach sechs Jahren (Kaltwasser) oder fünf Jahren (Warmwasser) getauscht werden. Mit der Novelle der Mess- und Eichverordnung werden die Fristen nun auf sechs Jahre angepasst. Damit wird nur ein Bruchteil der Einsparpotentiale für Mieter und Selbstnutzer realisiert.

Häufige Zählerwechsel in Deutschland kosten Mieter rund 500 Millionen Euro jährlich

Zählerwechsel sind teuer. So oft wie in Deutschland stehen diese deshalb in anderen Ländern nicht an. Eine 2017 in Auftrag gegebene Studie stellt sogar fest, dass die Kosten für den Zählerwechsel in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für minimale Fehlmessungen stehen. So zahlen Mieter und Selbstnutzer in Deutschland rund 500 Millionen Euro jährlich zu viel für die Zählermiete. 

Übersicht zu Eichfristen im internationalen Vergleich

Wasserzähler ist nicht gleich Wasserzähler

In jeder Wohnanlage gibt es Hauswasserzähler und Wohnungswasserzähler. Die Hauswasserzähler liefern die Werte für die Rechnungsstellung durch den Versorger (Metering). Die Wohnungszähler dienen zur Verbrauchserfassung und somit als Kostenverteiler (Submetering).