Ihre Heizkosten sind im Vergleich zu Ihrer Wohnungsgröße sehr hoch. Sie wohnen in einem Altbau. Dann sollten Sie prüfen, ob im Haus einen Einrohrheizung verbaut ist. Bei einer Einrohrheizung sind die Heizkörper in Reihe an eine Ringleitung angeschlossen. Die Heizrohre verlaufen in der Regel ungedämmt durch den E-Strich. Werden Fehler in der Heizkostenabrechnung gemacht, kann die Belastung einzelner Wohnungen bei Einrohrheizungen unverhältnismäßig hoch sein.
Was gilt es bei einem Einrohrheizsystem aus technischer Hinsicht zu bedenken?
Nur ein Teil des Heizwassers fließt bei Einrohrheizsystemen durch den aufgedrehten Heizkörper, der Rest fließt in einer getrennten Leitung an den Heizkörpern vorbei. Bei hoher Vorlauftemperatur in der Heizanlage führt dies dazu, dass die Wohnungen, die am nächsten zur Heizung liegen alleine durch die Heizwasserdurchfluss durch die ungedämmten Heizleitungen aufgeheizt werden. Nutzer in diesen Wohnungen müssen nur selten Heizkörper aufdrehen. Sie nehmen also nicht oder nur wenig an der Umlage nach Verbrauch teil. In den Wohnungen, die am weitesten Entfernt von der Heizung liegen reicht die Abwärme der Heizrohre nicht mehr aus. In diesen Wohnungen müssen die Heizkörper aufgedreht werden. Dadurch erzielen die Nutzer in diesen Wohnungen einen überproportionalen Verbrauch.
Dürfen die Kosten bei einem Einrohrheizsystem nach Verbrauch umgelegt werden?
Voraussetzung dafür, dass die Heizkosten in einem Einrohrheizsystem nach Verbrauch umgelegt werden dürfen ist, dass die an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler die tatsächlich in der Wohnung abgegebene Wärmemenge erfassen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Heizung eine hohe Vorlauftemperatur liefert und die Rohrleitungen nicht isoliert sind (LG Meiningen Urteil v. 23.9.2002, 6 S 169/00, WuM 2003, 453). Liegt dieser Fall vor, müssen die Heizkosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen abgerechnet werden. Der Mieter darf in diesem Fall die Heizkosten nach §12 Abs. 1 HeizkostenV um 15% kürzen.
Wie sollte bei Einrohrheizungen in der Praxis vorgegangen werden?
Für die Heizkostenabrechnung sollte ein Aufteilungsmaßstab von 50 zu 50 gewählt werden, damit die von der Heizung entfernt gelegenen Mieter nicht aufgrund der Lage Ihrer Wohnung benachteiligt werden. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass die Vorlauftemperatur der Heizung möglichst niedrig gehalten wird. Nur so ist sichergestellt, dass in jeder Wohnung alle Heizkörper genutzt werden und alle Eigentümer an der Umlage nach Verbrauch teilnehmen. Im Regelfall sind die Heizkörper der weiter entfernt liegenden Wohnungen größer Dimensioniert, um die dort niedrigere Temperatur des Heizwassers auszugleichen.