Im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen fassen Eigentümer häufig Beschlüsse über den Austausch von Außenfenstern. Bei Altbauten werden dann häufig einfach verglaste Fenster durch Isolierglasfenster getauscht.
Was ist bei einem Fenstertausch zu beachten?
Bei einem Tausch von alten oder undichten Fenstern durch neue besonders dichte Fenster muss der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten ändern. Hierauf muss der Vermieter den Mieter hinweisen, andernfalls können dem Mieter später auftretende Feuchtigkeitsschäden nicht angelastet werden (LG München I mit Urteil vom 8.3.2007, 31 S 14459/06). Ohne einen entsprechenden Hinweis durch den Vermieter kann der Mieter im Falle einer Schimmelbildung die Mieter mindern. Spätestens nach dem Einbau neuer Fenster muss dem Mieter dementsprechend ein Informationsblatt zum richtigen Heizen und Lüften zugestellt werden.
Wie ist bei einem Fensteraustausch in einer Eigentümergemeinschaft vorzugehen?
- Energieberater mit Sanierungskonzept beauftragen
- Beschluss über Fensteraustausch herbeiführen
- Fördermittel beantragen
- Fensteraustausch von Fachhandwerker durchführen lassen
- Abnahme der Maßnahme
- Fördermittel abrufen
- Lüftungskonzept erstellen und an den Mieter übergeben
Warum ist die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll?
Der Energieberater arbeitet ein individuelles Lüftungskonzept für alle Wohnungen aus. Er berät die Eigentümergemeinschaft in technischer Hinsicht und ermöglicht den Zugang zu Fördermitteln. Ebenfalls kann der Energieberater für die Erstellung eines Energieverbrauchs- bzw. Energiebedarfsausweises beauftragt werden.
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