Nicht selten gehen Schlüssel verloren oder Nutzer einer Wohnung sperren sich aus. Was ist zu tun, wem gehört der Schlüssel und wo gibt es Ersatz, wer trägt die Kosten?
Ausgesperrt am Wochenende - was ist zu tun?
Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung ausgesperrt haben am Wochenende, können Sie den Notdienst des nächstgelegenen Schlüsseldienstes nutzen. Dieser kann übergangsweise die Türe öffnen und ein Leihschloss einbauen. Am nächsten Geschäftstag informieren Sie Ihre Hausverwaltung, diese teilt Ihnen mit, bei welchem Schlüsseldienst die Sicherungskarte hinterlegt ist und es wird ein Ersatzschloss bestellt. Ihre bisherigen Schlüssel passen anschließend auch beim Ersatzschloss, denn genau deswegen gibt es eine Schließkarte. Als Kunde der Hausverwaltung Grünbeck könne Sie einen Schlüssel für Ihre Wohnung ganz einfach im Kundenportal bestellt. Hierzu steht Ihnen im Help Center für Eigentümer ein speziell dafür zugeschnittener Vorgang zur Verfügung.
Kosten bei Schlüsselverlust
Verliert ein Wohnungseigentümer oder ein Mieter einen Schlüssel der zentralen Schließanlage, stellt sich häufig die Frage, ob diese ausgetauscht werden muss. Hierzu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.
Beispiele Ohne Austausch der Schließanalage
- Der Schlüssel ist dem Mieter in einen Fluss gefallen (LG Mannheim, Entscheidung v. 14.10.1976, 4 S 30/76)
- Kein Hinweis auf den Eigentümer des Schlüssel für den Finder (LG Berlin, Urteil v. 10.11.1987, 64 S 196/87)
Beispiele mit Austausch der Schließanlage
- Dienstleister/Handwerker verliert einen beschrifteten Schlüssel (OLG Dresden, Urteil v. 20.8.2019, 4 U 665/19)
- Ein Mieter gibt nach Mietende nicht alle Schlüssel zurück (BGH, Urteil v. 5.3.2014, VIII ZR 205/13)
- Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach ein Eigentümer die Kosten des Austauschs der Schließanlage nach Schlüsselverlust durch einen Mieter tragen muss (LG Hamburg, Beschluss v. 10.3.2016, 318 S 79/15)
Informationspflicht bei Schlüsselverlust
Verliert ein Nutzer einen Schlüssel der Schließanlage, ist gemäß §14 WEG der Eigentümer der betroffenen Wohnung dazu verpflichtet den Verlust des Schlüssels gegenüber dem Verwalter bzw. der Eigentümergemeinschaft anzuzeigen. Wir die Informationspflicht nicht eingehalten, macht sich der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter gegenüber der Gemeinschaft schadensersatzpflichtig.
Kontrolle über die im Umlauf befindlichen Schlüssel
Sind die Türen des Gemeinschaftseigentums mit einer Konfektions-Schließanlage ausgerüstet, dann wird auf die Schlüssel eine laufende Nummerierung geprägt. Wenn der Eindruck besteht, dass die Kontrolle über die sich im Umlauf befindlichen Schlüssel verloren geht, können von Zeit zu Zeit Schließanlage und Schlüssel erneuert werden. Auch Möglich: Jeder Eigentümer stattet seine Wohnung selbst mit einem hochwertigen Schließzylinder aus. Er kann diese dann bei einem Verlust oder Mieterwechsel selbst erneuern.
Unsere WEG hat keine Schließkarte
In älteren Gebäuden kann es sein, dass keine Schließkarten vorliegen. Dies ist bei Mehrfamilienhäusern bedenklich, denn Schlüssel können dann einfach bei einem Schlüsseldienst einen Schlüssel nachmachen lassen. Somit verlieren Sie die Kontrolle über die im Umlauf befindlichen Schlüssel.
Einbau Türschließanlage
Der Einbau einer Schließanlage, das heißt einer Schließzylinder- und Schlüsselkombination für Gemeinschafts- und Sondereigentum, stellt eine bauliche Veränderung dar. Nach neuem WEG-Recht dürfte es sich dabei um eine nach §29 Abs. 2 Nr. 3 WEG privilegierte Maßnahme handeln. Hierzu ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss ausreichend, §25 Abs. 1 WEG.
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