Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Verwaltung von Mehrhausanlagen in Regensburg, Abensberg und Kelheim. Von einer Mehrhausanlage, wenn sich eine Eigentümergemeinschaft aus mehreren Gebäuden zusammensetzt. Nicht selten handelt es sich dann um mehrere gleichartige Wohngebäude, die in zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten errichtet wurden. Auch wenn die Wohnanlage aus mehreren Gebäuden besteht, so handelt es sich trotzdem um eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Besonderheiten ergeben sich meist im Bereich der Beschlussfassung und Abrechnung, auch kann eine Vereinbarung der Gemeinschaftsordnung vorsehen, dass getrennte Rücklagen zu bilden sind.
Das Wohnungseigentumsgesetz ist vollumfänglich bei Mehrhausanlagen anzuwenden, insbesondere ist zu berücksichtigen, dass: