Ihr Spezialist für Mehrhausanlagen

Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Verwaltung von Mehrhausanlagen in Regensburg, Abensberg und Kelheim. Von einer Mehrhausanlage, wenn sich eine Eigentümergemeinschaft aus mehreren Gebäuden zusammensetzt. Nicht selten handelt es sich dann um mehrere gleichartige Wohngebäude, die in zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten errichtet wurden. Auch wenn die Wohnanlage aus mehreren Gebäuden besteht, so handelt es sich trotzdem um eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Besonderheiten ergeben sich meist im Bereich der Beschlussfassung und Abrechnung, auch kann eine Vereinbarung der Gemeinschaftsordnung vorsehen, dass getrennte Rücklagen zu bilden sind. 

 

Hausverwaltung für Mehrhausanlagen in Regensburg, Abensberg oder Kelheim finden.
Hausverwaltung für Mehrhausanlagen

Mehrhausanlagen: Das wichtigste auf einen Blick.

 Das Wohnungseigentumsgesetz ist vollumfänglich bei Mehrhausanlagen anzuwenden, insbesondere ist zu berücksichtigen, dass:

  • Nur ein Verwalter für die Eigentümergemeinschaft bestellt werden kann.
  • Die Eigentümerversammlung das oberste Verwaltungsorgan ist.
  • Ein Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen sind.
  • Eine gesamte oder auf die Gebäude angepasste Hausordnung zu beschließen ist.
  • Ein für alle Häuser zuständiger Verwaltungsbeirat zu wählen ist.
  • Eine Erhaltungsrücklage zu bilden ist. Diese kann buchungstechnisch auf die einzelnen Häuser geschlüsselt und für deren Erhaltung eingesetzt werden.

 

Besonderheiten der Eigentümerversammlung bei Mehrhausanlagen.

  • Grundsätzlich gibt es auch dann nur eine einheitliche Eigentümerversammlung,  wenn eine Eigentümergemeinschaft aus einer Wohnanlage mit mehreren Gebäuden oder Bauabschnitten besteht. Auch wenn in der Versammlung lediglich Beschlussfassungen zu einzelnen Häusern gefasst werden sollen, sind stets alle Eigentümer an der Eigentümerversammlung zu beteiligen. 
  • Teileigentümerversammlungen sind nur dann zulässig, wenn die Gemeinschaftsordnung diese explizit vorsieht. Eine Gemeinschaftsordnung kann hierzu je Bauabschnitt oder Gebäude eine Untergemeinschaft vorsehen. Ist dies der Fall, so können Teileigentümerversammlungen für die gebildeten Untergemeinschaften stattfinden, auf denen Beschlüsse zu Angelegenheiten, die nur die einzelnen Häuser betreffen gefasst werden. 
  • Eine gemeinsame Versammlung mit getrennten Beschlussfassungen je Untergemeinschaft ist ebenfalls denkbar und ökonomisch sinnvoll. Sind von den Beschlussfassungen alle Untergemeinschaften beschlossen, so stimmen alle Eigentümer ab. Werden Erhaltungsmaßnahmen für einzelne Gebäude beschlossen, so stimmen nur die Mitglieder der Untergemeinschaft ab.

Darum lohnt sich eine spezialisierte Verwaltung für Mehrhausanlagen:

  • Streitigkeiten zu Themen wie Kostentragung innerhalb der Gemeinschaft werden vermieden.
  • Nur eine spezialisierte Verwaltung kann eine korrekte Jahresabrechnung und einen korrekten Wirtschaftsplan zu Verfügung stellen.
  • Durch die Strukturierung von Verträgen wie unserem intelligenten Liftbetriebsmanagement können attraktive Rahmenkonditionen bei Mehrhausanlagen ausgehandelt werden.
  • Die Aufgabenverteilung unter Dienstleistern wie dem Hausmeister oder der Hausreinigung kann nur durch detaillierte Leistungsverzeichnisse transparent geregelt werden.
  • Nur mittels modernster Technologie wie unserem Kundenportal und unserer Abrechnungssoftware, können die komplexen Regelungen und Berechtigungen in Mehrhausanlagen abgebildet werden.