Bis in das Jahr 2018 gab es keinerlei Regulierung des Verwalterberufes. Dies führt dazu, dass sich einige schwarze Schafe in diese Branche wiederfinden. Hierunter leiden Eigentümer und Vermieter durch Verlust an Lebensqualität oder Vermögensverlust. Die Reform des WEG Rechts zum 01.12.2020 soll dies mit der Einführung des zertifizierten Verwalters ändern. Der Koalitonsvertrag der Ampelparteien sieht sogar eine echte Gewerbezulassung für WEG-Verwalter, Mietverwalter und Makler vor. Ein Aufbruch in eine bessere Zeit.
Nicht zu verwechseln mit dem Immobilienverwalter (IHK)
Der Immobilienverwalter (IHK) ist kein anerkannter Berufsabschluss. Zwar suggeriert der Titel Eigentümern, dass es sich um eine Fachkraft handelt. Um den Abschluss zu erlangen ist aber je nach zuständiger IHK ein Wochenendseminar ausreichen. Der Zertifizierte Immobilienverwalter ist hier als höherwertig anzusehen.
Wer darf sich als zertifizierter Immobilienverwalter bezeichnen?
Gemäß §26 a Abs. 1 WEG darf sich derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, der vor einer Industrie- und Handelskammer die für eine Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen hat. Ebenfalls als zertifizierter Verwalter dürfen sich nach §7 ZertVerwV (n.F.) Personen als zertifizierter Verwalter bezeichnen, die
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eine Befähigung zum Richteramt,
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eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
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einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
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einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichen Schwerpunkt
besitzen.
Wann gelten juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierter Verwalter?
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind (§8 ZertVerwV (n.F.)).
Welche Prüfungsthemen werden bei einem zertifizierten Immobilienverwalter abgefragt?
Die Prüfungsgegenstände richten sich nach der Anlage 1 zu §1 ZertVerwV. Sie reichen von den Grundlagen der Immobilienwirtschaft über rechtliche Grundlagen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Konkret sind folgende Prüfungsgegenstände umfasst:
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Grundlagen der Immobilienwirtschaft
Hierzu zählen Gebäudepläne, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen sowie Relevante Versicherungsarten und Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich.
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Rechtliche Grundlagen
Hierzu zählen Kenntnisse im Wohnungseigentumsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Grundbuchrecht, dem Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, dem Berufsrecht der Verwalter sowie sonstige Rechtsgrundlagen wie die Heizkostenverordnung oder die Trinkwasserverordnung.
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Kaufmännische Grundlagen
Hierzu zählen die Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung, Kenntnisse über internes und externes Rechnungswesen, Sonderumlagen und Erhaltungsrücklage, die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans sowie Hausgeld- und Mahnwesen.
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Technische Grundlagen
Hierzu zählen Baustoffe und Baustofftechnologie, Haustechnik, Erkennen von Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplanung, Energetische Gebäudesanierung, altersgerechte und barrierefreie Umbauten, der Einsatz von Fördermitteln sowie die Dokumentation.
Besteht auch für zertifizierte Verwalter eine Weiterbildungspflicht?
Die Weiterbildungspflicht von 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren besteht auch für zertifizierte Verwalter.